|
1. Für alle gegenwärtigen und künftigen Aufträge gelten
ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaigen
abweichenden Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Auftraggebers
wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns nur, wenn und soweit
wir Ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen. Schweigen gilt nicht
als Zustimmung.
2. Mündliche und telefonische Aufträge sowie sonstige Vereinbarungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1. Unsere Leistungen umfassen Übersetzungs- und Dolmetscherdienste.
2. Alle Aufträge werden bestmöglich und schnellstens erledigt.
Anspruchsvolle Übersetzungen werden ausschließlich durch Mitarbeiter
vorgenommen, die die betreffende Sprache als Muttersprache beherrschen.
Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen erfolgen,
in die allgemein übliche Version übersetzt.
3. Sämtliche Aufträge werden streng vertraulich behandelt. Unsere
Mitarbeiter sind hierzu ebenfalls verpflichtet. Sofern Unterlagen des
Auftraggebers in besonderen Sicherheitsbehältnissen aufbewahrt werden
sollen, so hat der Auftraggeber dies ausdrücklich zu verlangen. Das
gleiche gilt für den Versand der Übersetzungen als Einschreiben,
Wertbrief usw.
4. Beglaubigungen von Urkunden-Übersetzungen zur Anerkennung bei
den zuständigen Behörden werden ebenfalls auf besonderen Wunsch
des Auftraggebers vorgenommen.
1. Gebühren für Übersetzungsarbeiten werden nach der jeweils
gültigen Gebührenliste berechnet. Dolmetscherdienste werden
nach den geleisteten Stunden berechnet.
2. Auf Anforderung wird ein unverbindlicher Kostenvoranschlag erstellt.
Das in Kostenvoranschlägen kalkulierte Honorar gilt nur als Zirka-Preis.
Maßgebend für die Berechnung ist die tatsächliche Länge
des angefertigten Übersetzungstextes.
3. Wird ein erteilter Auftrag storniert, so sind die bis zur Stornierung
entstandenen Kosten zu entrichten.
4. Sämtliche Leistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum
ohne Abzug von Skonto zu begleichen. Rabatte und Nachlässe bedürfen
einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
5. Kommt der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen in Verzug, sind
wir, unbeschadet weitergehender Ansprüche, berechtigt, als Verzugsschaden
einen Zinssatz von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
zu verlangen.
1. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
werden. Wir bemühen uns in jedem Fall, Aufträge bestmöglich,
schnellstens und termingerecht zu erledigen.
2. Bei Nichteinhaltung eines vereinbarten Termins kommen wir jedoch erst
dann in Verzug, wenn der Auftraggeber uns nach diesem Termin schriftlich
zur Ablieferung mahnt und uns eine je nach Umfang der Arbeit angemessene
Nachfrist setzt. Die Nachfrist beginnt mit dem Eingangstag der Anmahnung.
Die Frist verlängert sich um die Zeit von Störungen infolge
höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Ereignisse.
3. Nach ergebnislosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber die Annahme
der Übersetzungsarbeit ablehnen und vom Vertrag zurücktreten.
Damit sind sämtliche beiderseitigen Ansprüche erloschen.
4. Liegen keine schriftlichen Anweisungen des Auftraggebers vor, erfolgt
die Versendung mit normaler Post. Sofern dies zur Einhaltung eines vereinbarten.
Liefertermins erforderlich ist, erfolgt der Versand durch Eilboten. Dies
gilt auch, wen die Versendung in unserem Auftrag durch eine dritte Person
von einem anderen Ort erfolgt. Die Gefahr der Versendung geht mit der
Übergabe an das Postamt bzw. bei Aushändigung an einen Boten
des Auftraggebers auf den Auftraggeber über.
1. Der Auftraggeber hat die Lieferung unverzüglich nach Eingang zu
prüfen und uns etwaige Mängel spätestens innerhalb von
1 Woche ab Empfang schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt die Arbeit
als genehmigt. Beanstandete Tippfehler werden kostenlos korrigiert.
2. Bei Mängelrügen steht uns in jedem Fall das Recht zur Nachbesserung
innerhalb einer angemessenen Frist zu. Sollte die Nachbesserung unmöglich
sein oder nicht in angemessener Zeit gelingen, so steht dem Auftraggeber
das Recht zu, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung
des Vertrages zu verlangen.
3. Für Fehler in Übersetzungen die vom Auftraggeber durch unrichtige
oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Original-Texte
verursacht werden übernehmen wir keine Haftung. Für die richtige
Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer
Schrift gehalten sind (z. B. russisch, griechisch, japanisch usw.) übernehmen
wir ebenfalls keine Haftung. Für telefonische Übersetzungen
und telefonische sprachbezogene Auskünfte wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
Eine Haftung für Verlust der uns übergebenen Texte und Unterlagen
durch von uns nicht zu vertretende Umstände wie Einbruch, Diebstahl,
Feuer, Wasser ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung entfällt
auch, wenn die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer
Ereignisse (Aufruhr, Streik, Feuer etc.) nicht erbracht werden kann oder
dadurch uns zur Verfügung gestellte Texte und Unterlagen verlorengehen. 4. Wir haben eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung für Übersetzungsfehler über Euro 200.000, abgeschlossen. Ansprüche, die über die Deckung dieser Versicherung hinausgehen, können nicht geltend gemacht werden.
5. Sonstige Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem
Rechtsgrund (z. B. aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit, positiver
Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung usw.) sind ausdrücklich
ausgeschlossen, soweit wir nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften
für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer
-Erfüllungshilfen haften.
6. Werden wir aufgrund einer geleisteten Übersetzungsarbeit wegen
Verletzung eines bestehenden Urheberrechts in Anspruch genommen, so verpflichtet
sich der Auftraggeber, uns in vollem Umfang von der Haftung freizustellen.
7. Will der Kunde den übersetzten Text veröffentlichen oder zu Werbezwecken
verwenden oder die Übersetzung in einem bestimmten Stil
formuliert haben, muss er bei Auftragserteilung für den zu
veröffentlichenden Text bzw. für die Adaption des Werbetextes eindeutige
Informationen, Glossare und Stil- und Textvorgaben zur Verfügung
stellen. Verschweigt er die vorgenannten Verwendungszwecke bei
Auftragserteilung, und wird der Text später veröffentlicht oder für
Werbezwecke verwendet, so kann er nicht Schadensersatz verlangen, der
dadurch entsteht, dass aufgrund eines Übersetzungsfehlers oder einer
mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt
werden muss. Wir behalten uns in diesem Fall Ansprüche aus Verletzung
urheberrechtlicher Vorschriften vor.
Der Kunde hat uns vor Drucklegung einen Korrekturabzug zur Genehmigung
zukommen zu lassen. Druckt er ohne unsere Freigabe, geht dies voll zu
seinen Lasten und er haftet in vollem Umfang auch für Folgeschäden.
1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen kommt
eine andere gesetzlich zulässige Regelung oder Bestimmung zur Anwendung,
die dem ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der Parteien
entspricht.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verbindlichkeiten
aus dem Auftragsverhältnis ist Düsseldorf, sofern der Auftraggeber
Vollkaufmann, juristische Person oder öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist.
3. Die vertraglichen Beziehungen unterstehen ausschließlich dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland.
|